Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Verhaltenstherapie.
Die Höhe und der Umfang der Kostenerstattung richten sich jedoch nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen. Bitte fragen
Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung nach Ihren Versicherungsbdingungen und den Kosten, die die Versichung übernimmt. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse
die Formulare für ambulante Psychotherapie zusenden, die Ihre Kasse ggf. benötigt.
Die Kosten der
Behandlung richten sich nach der aktuell gültigen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP).
Gesetzliche Krankenkasse
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Ich habe keinen Kassensitz, daher kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Ich arbeite im Kostenerstattungsverfahren, was bedeutet, dass Sie sich als gesetzlich Versicherte/r auch unter bestimmten Voraussetzungen in meiner Praxis behandeln lassen können, v.a., wenn Sie unzumutbare Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, um einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz zu erhalten.
Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, ihren Versicherten in zumutbarer Zeit eine Psychotherapie zu ermöglichen (§13 Abs. 3 SGB V). Ich unterstütze Sie gerne und beantrage mit Ihnen gemeinsam die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Entsprechende weiterführende Informationen und Vordrucke für die Antragsstellung erhalten Sie von mir, wenn Sie sich für eine Therapie bei mir entscheiden.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der aktuell gültigen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP).
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie sich auch dafür entscheiden, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen - beispielsweise wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder Ihre Krankenversicherung aus anderen Gründen nicht darüber informieren möchten, dass Sie sich in psychotherapeutischer Behandlung befinden. Mein Honorar richtet sich nach der jeweils gültigen "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) und beläuft sich auf den 2,3-fachen Satz.
Soldaten
Soldaten können sich gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verteidigung und der Bundespsychotherapeutenkammer in
Privatpraxen behandeln lassen. Sie benötigen dafür eine Überweisung Ihres Truppenarztes sowie den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/Bw/0218).
Beratung / Coaching
Therapeutische Gespräche ohne die Diagnose einer psychischen Störung sind keine Leistung, die die Krankenkasse übernimmt. Die Kosten für die Beratungs- oder
Coachinggespräche müssen Sie privat zahlen. Ich lege auch hier den 2,3-fachen Satz der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP)
zugrunde.